Holzwerkstatt Einführung
Pflicht-Sicherheitseinweisung Holzwerkstatt (30 Minuten)
Damit die Holzwerkstatt für alle sicher nutzbar ist, führen wir eine verpflichtende Sicherheitseinweisung durch. Die Einweisung wird von einem Tischlermeister durchgeführt und dauert ca. 30 Minuten.
Ziel der Schulung
Vermittlung der grundlegenden Sicherheitsregeln und Abläufe in der Holzwerkstatt
Klarheit darüber, was erlaubt ist und was nicht (und warum)
Sichere Nutzung der Werkstatt im Rahmen unserer Werkstattordnung
Inhalte (Auszug)
Grundregeln in der Holzwerkstatt (Aufsicht/Alleinarbeit, Ordnung, Verhalten)
Persönliche Schutzausrüstung (z. B. Schutzbrille, Gehörschutz, Staubschutz) und passende Kleidung
Gefahrenbereiche und sichere Arbeitsweisen (z. B. Rückschlag, Quetsch-/Schnittgefahr)
Notfallregeln: Not-Aus, Erste Hilfe, Verhalten bei Unfällen und Beinaheunfällen
Absaugung/Staub, Brand- und Arbeitsschutz, Umgang mit Material und Reststücken
Hinweis: Die Einweisung ersetzt keine maschinenspezifische Bedienerschulung. Für bestimmte Maschinen können zusätzliche Freigaben/Einweisungen gelten.
Pflicht, Freischaltung und Konsequenzen
Die Schulung ist Pflicht für alle, die die Holzwerkstatt nutzen möchten.
Nur wer die Schulung besteht, darf den Strom in der Holzwerkstatt freigeben/freischalten.
Ohne absolvierte (oder abgelaufene) Schulung ist das Freischalten des Stroms nicht erlaubt.
Bestehen / Nachweis
Am Ende gibt es eine kurze Verständnisprüfung (z. B. mündliche Fragen/kurzer Check).
Bei Bestehen wird die Berechtigung zur Stromfreigabe dokumentiert.
Auffrischung
Die Einweisung muss alle 12 Monate aufgefrischt werden.
Nach Ablauf der 12 Monate erlischt die Berechtigung zur Stromfreigabe automatisch, bis die Auffrischung absolviert ist.
Praktische Hinweise zur Teilnahme
Bitte pünktlich erscheinen.
Feste, geschlossene Schuhe tragen; lange Haare zusammenbinden; keine weite/lose Kleidung.